Holzskulpturen - Made by Flugo
Sämtliche Skulpturen werden mit der Motorsäge geschnitzt. Daher sind unsere Skulpturen mit realistischen und fairen Preisen gerechnet, ohne jegliche Margen oder Provisionen. Wir verwenden ausschliesslich Schweizer Holz aus eigenem Wald oder aus der Region. Auf Wunsch können Sie Ihre Skulptur nach Bild- oder Fotovorlage anfertigen lassen. Für Informationen über Spezialwünsche, Preise, Lieferfristen oder für Ihre Fragen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Haustiere Wildtiere Vögel Fahrzeuge Objekte Pflegehinweis



Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Preise
Die oben aufgeführten Preise sind Richtpreise. Diese können je nach Holz und Spezialanfertigung variieren. Wir fertigen die Skulpturen hauptsächlich aus Weymouth, Föhre oder Tanne an. Bei Sonderanfertigungen aus Douglasie oder Eiche wird ein Aufpreis von 20 % für wetterbeständigeres Holz berechnet.

Fertigung
Jede Skulptur wird als Unikat ausschliesslich mit der Motorsäge gefertigt. Die Skulpturen werden nicht von Hand mit einem Schnitzmesser nachbearbeitet. Bitte bedenken Sie gerade bei Haustieren, wie Pferde, Kühe, Hunde, etc. dass es mit der Motorsäge sehr schwierig ist diese Originalgetreu nachzufertigen. Sollte das Tier unbedingt erkennbar sein, so wenden Sie sich idealerweise an einen Holzbildhauer. Nach Foto gefertigte Skulpturen nehmen wir nicht zurück.

Lieferfrist Die vereinbarte Fertigstellungsfrist wird von uns nach bestem Vermögen eingehalten. Wegen Nichteinhalten der Fertigstellungsfrist kann der Kunde kein Schadensersatz geltend machen. Die Lieferzeit beträgt je nach Saison zwischen 2 - 8 Wochen. Wir danken Ihnen für eine rechtzeitige Bestellung!

Abholung Die Skulpturen können bei uns in Schaufelbühl nach Vereinbarung innerhalb der Geschäftsöffnungszeiten abgeholt werden. Wir liefern keine Skulpturen aus. Wir behalten uns das Recht vor, Skulpturen, welche 4 Wochen nach vereinbartem Fertigstellungsdatum nicht abgeholt wurden, für den Weiterverkauf frei zu geben.

Zahlung Die Skulpturen werden bar bei Abholung bezahlt oder auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine Rechnung. Die Zahlfrist beträgt ohne Abzug 10 Tage. Nach 30 Tagen wird auf die unbeglichene Rechnung hingewiesen, wobei pro Mahnung CHF 5.00 Verwaltungsaufwand verrechnet wird. Unsere Skulpturen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig gemäss Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12.06.2009, Stand 01.01.2014. Von der Steuer ausgenommene Umsätze MWStG Art. 21 Abs. 14b Darbietungen von Künstler -> Speed-Carving Show, MWStG Art. 21. Abs. 16 Kulturelle Dienstleistungen und Lieferung von Werken durch Urheber wie Bildhauer -> Motorsägenkunst. Die Skulpturen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum! Wir behalten uns das Recht vor, gelegentlich Bonitätsprüfungen durchzuführen.

Rabatte/Provisionen Wir haben weder Margen noch Provisionen in unsere Preispolitik einberechnet. Daher gewähren wir keine Rabatte oder Provisionen.

Reklamation/Rückgabe Holz ist ein natürlicher und lebendiger Werkstoff. Es "arbeitet", dehnt sich aus oder schrumpft, je nach Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Deshalb sind Trockenrisse und Farbveränderungen unvermeidbare, natürliche Vorgänge und somit kein Reklamationsgrund! Vermeiden Sie zu trockene Standorte für die Skulpturen! Der idealste Standort ist draussen und überdacht. Nach Fertigstellung der Skulpturen werden diese mit einem Lärchen- oder Fichtenöl behandelt. Wir empfehlen unseren Kunden, die Skulpturen ca. 3 - 6 Mal nachzubehandeln, damit diese länger schön bleiben. Reklamationen und Beanstandungen zur Ausarbeitung müssen uns direkt bei der Abholung/Übergabe der Skulptur mitgeteilt werden. Damit Sie lange Freude an Ihrer Skulptur haben, beachten Sie die den Standort und den Pflegehinweis!

Gerichtsstand Erfüllungsort ist Schaufelbühl 712, CH-3452 Grünenmatt
Gerichtsstand Amtsbezirk 3550 Langnau i/E

Holzskulpturen-Manufaktur by Flugo